Geänderte StVo
Die seit dem 01.06.2006 gültige Ergänzung des Paragraphen 2, Absatz 3a der deutschen Straßenverkehrsordnung, lautet wie folgt:
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage“.
Wie genau Gerichte und Versicherungen diese Begriffe interpretieren werden, ist heute noch unklar. Der ADAC empfiehlt folgendes: „Montieren Sie in der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem Kürzel „M+S“ bzw. Schneeflocken-Symbol auf der Reifenflanke – auch zu Ihrer eigenen Sicherheit.“
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